ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Jörg Bauer - Foto & Design
J. Ranzoni Straße 3
3390 Melk

I. GELTUNG, VERTRAGSABSCHLUSS

Jörg Bauer - Foto & Design (im Folgenden „Auftragnehmer") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch den Auftragnehmer bedarf es nicht. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Bedingungen auf dem Geschäftspapier des Auftraggebers befinden und der Auftragnehmer diesen (auch bei Annahme der Leistung) nicht neuerlich widerspricht sowie auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltslos ausführt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

II. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftragnehmervertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Innerhalb des vom Auftraggebers vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers.

Alle Leistungen des Auftragnehmers (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Auftragnehmer freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst wahrend der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Grafiken, Logos, Videos, Musik oder sonstige Inhalte) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und sicherzustellen, dass ihm die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Unterlagen zustehen bzw. eingeräumt wurden.

Der Auftragnehmer nimmt vom Auftraggeber übermittelte Unterlagen entgegen und verarbeitet sie ohne gesonderte rechtliche Prüfung. Er geht dabei davon aus, dass der Auftraggeber über sämtliche hierfür erforderlichen Rechte verfügt und zur Weitergabe an den Auftragnehmer sowie zur vereinbarten Verwendung berechtigt ist. Eine Pflicht zur Überprüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen durch den Auftragnehmer im Hinblick darauf, ob Rechte Dritter daran bestehen, besteht nicht; der Auftragnehmer haftet daher nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.

Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten) zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

III. ENTGELTLICHKEIT VON PRÄSENTATIONEN UND VORENTWÜRFEN

Ersucht der Auftraggeber den Auftragnehmer um die Erstellung von Vorentwürfen, Konzepten oder Präsentationen im Vorfeld einer Auftragsvergabe (z. B. im Rahmen eines Pitches oder einer Angebotseinholung mit mehreren Anbietern), so besteht hierfür, sofern nichts anderes vereinbart ist, Anspruch auf ein angemessenes Präsentationshonorar in Höhe der Hälfte des für die Ausführung üblichen Honorars. Kostenlos ist lediglich die für die Angebotslegung erforderliche Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen.

Wird im Anschluss an eine honorierte Präsentation kein oder ein wesentlich reduzierter Ausführungsauftrag erteilt, steht dem Auftragnehmer anstelle des Präsentationshonorars das volle Gestaltungshonorar zu.

Mit der Zahlung des Präsentationshonorars werden keine Nutzungs- oder Verwertungsrechte an den präsentierten Inhalten eingeräumt; diese bleiben urheberrechtlich geschützt und im Eigentum des Auftragnehmers.

IV. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER

Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung").
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, in jedem Fall aber auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nicht anders vereinbart.

Soweit der Auftragnehmer notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Dritten keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

V. TERMINE

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z. B.: Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftragnehmer sind jegliche Ansprüche des Auftraggebers, die daraus resultieren können, ausgeschlossen.

Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Auftragnehmer schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche oder jegliche sonstige denkbaren Ansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VI. VORZEITIGE AUFLÖSUNG

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B.: Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet;
  • über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt.


Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

VII. HONORAR

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Auftragnehmer für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Auftragnehmer erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Auftragnehmer schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer durch den Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden können, insbesondere wenn dieser das Werk abbestellt, gebührt dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Auftraggeber an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen.

VIII. ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann der Auftragnehmer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Auftragnehmer für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Sämtliche Forderungen des Auftragnehmers werden für den Fall der Zahlungseinstellung, Überschuldung, wenn über das Vermögen des Vertragspartners das Sanierungs-, Konkurs- oder Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde oder Umstände bekannt werden, welche begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers rechtfertigen oder eine schwerwiegende Vertragsverletzung des Auftraggebers vorliegt, fällig. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen und/oder Leistungen (auch nur teilweise) einstellt.

Der Auftragnehmer ist in sämtlichen dieser obgenannten Fälle (unter Maßgabe der Einschränkung des § 25a IO) auch zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, bei mehreren offenen Verbindlichkeiten vom Vertragspartner einlangende Geldeingänge aus eigenem zu widmen.

Der Auftraggeber ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt.

IX. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT
  1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen dem Auftragnehmer (Ersteller des Werks z. B.: Fotografie, Film, Grafik, Website, Konzept, Drehbuch etc.) zu. Alle Leistungen des Auftragnehmers, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Auftragnehmers und können vom Auftragnehmer jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
  2. Der Auftraggeber (Vertragspartner) erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht zur einmaligen Nutzung bzw. für den vereinbarten Verwendungszweck – welches ein nicht exklusives, nicht ausschließendes und nicht übertragbares Recht darstellt. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Auftragnehmers setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom Auftragnehmer dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Abweichende Regelungen in den nachfolgenden Zusatzbestimmungen (insbesondere ZUSATZ FOTOGRAFIE und ZUSATZ WEBDESIGN) gehen dieser allgemeinen Regelung vor.
  3. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Auftragnehmers, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
  4. Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
  5. Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers bzw. von Werbemitteln, für die der Auftragnehmer konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Auftragnehmervertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung des Auftragnehmers notwendig.
  6. Für Nutzungen gemäß Abs. 4 steht dem Auftragnehmer im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine weitere Vergütung mehr zu zahlen.
  7. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
  8. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Druck, etc.) verpflichtet, die Herstellungsbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normlettern, anzubringen.


X. KENNZEICHNUNG
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Auftragnehmer und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  2. Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit allen von ihm erstellten Werken und Leistungen als auch durch beauftragte Dritte und deren diesbezüglichen Werke und Leistungen zu werben und diese für Werbemaßnahmen aller Art zu verwenden als auch an Dritte und die mit dem Auftragnehmer in Verbindung stehenden Unternehmen weiterzugeben, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.


XI. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
  1. Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Die Entgegennahme der Unterlagen bzw. die Bestätigung des Lieferscheines bzw. eine allfällige Zahlung gilt als Anerkenntnis der Mangelfreiheit durch den Auftraggeber und als Verzicht auf sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
  2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden bzw. einer Ersatzlieferung sind darüber hinausgehende Ansprüche, wie Preisminderung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche, welche Namen und Titel auch immer habend, des Auftraggebers ausgeschlossen.
  3. Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden. Den Auftragnehmer trifft insoweit auch keinerlei Prüfpflicht.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Auftragnehmer gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird somit ausgeschlossen. Durch die Behebung von Mängeln oder Verbesserungsversuche entsteht ebenfalls keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist; dies gilt insbesondere nicht, wenn von Auftraggeberseite oder dritter Seite Eingriffe an das gelieferte Werk vorgenommen wurden.
  5. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers für Sach- oder Vermögensschaden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
  6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die aufgrund der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung (z. B. Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Auftraggeber hat den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Auftragnehmers. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
  8. Generell gilt, dass die Beweislast für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers den Auftraggeber trifft.

XII. DATENSCHUTZ

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten, Rechnungsdaten) ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie, soweit erforderlich, die Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), etwa zur Buchhaltung oder Rechtsdurchsetzung. Eine Verarbeitung zu eigenen Werbezwecken des Auftragnehmers (z. B. Newsletter) erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Auftraggebers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder im Rahmen der gesetzlich zulässigen Direktwerbung im Bestandskundenverhältnis; eine solche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten des Auftraggebers als betroffene Person (u. a. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) entnimmt der Auftraggeber der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter https://joergbauer.at/datenschutz.

XIII. ANZUWENDENDES RECHT
  1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss von Verweisungsnormen (etwa IPRG, EVÜ, etc.). Bei Streitigkeiten darf der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen weder ganz noch teilweise einstellen.
  2. Bei jenen Rechtsgeschäften, welche sich auf Seiten des Vertragspartners des Auftragnehmers als Verbrauchergeschäfte im Sinne des KSchG darstellen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als diesen keine zwingenden gesetzlichen Normen entgegenstehen.
  3. Mündliche Nebenabreden sind nicht Bestandteil eines Vertrages. Änderungen, Ergänzungen sowie die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel ist nur schriftlich (mittels Post oder E-Mail samt Bestätigung) möglich.


XIV. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Bei Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.


ZUSATZ FOTOGRAFIE: COPYRIGHT UND NUTZUNGSRECHTE

Die übergebenen Fotografien werden bearbeitet und als digitale Datei in einer für den vereinbarten Verwendungszweck geeigneten Auflösung (z. B. 300 dpi für Druckerzeugnisse bzw. optimierte Auflösung für Web-Nutzung) an den Auftraggeber übergeben.

Mit der Bezahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber eine Werknutzungsbewilligung / Verwertungsrechte für die Verwendung der Aufnahmen für eigene Bücher, Folder, Postkarten, Plakate etc., zeitlich auf 2 Jahre ab erstmaliger Verwendung eingeschränkt. Sollten die Bilder nach Ablauf dieser Frist erneut verwendet werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, sich vorab die schriftliche Erlaubnis des Auftragnehmers einzuholen.

Für die Verwendung auf einer im Rahmen eines Webdesign-Auftrags durch den Auftragnehmer erstellten Website des Auftraggebers gilt diese zeitliche Beschränkung nicht; das Nutzungsrecht besteht hier für die Dauer der Verwendung der Website, sofern nicht gesondert anders vereinbart.
Die Weitergabe an Dritte bzw. die Nutzung durch Dritte muss mit dem Auftragnehmer gesondert vereinbart werden. Das Urheberrecht als auch alle Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass die im Rahmen dieses Auftrags erstellten Fotos für eigene Zwecke des Auftragnehmers (Bewerbung, Wettbewerbe u. Ä.) verwendet werden, und erklärt seine Zustimmung, dass diese an Zeitschriften, Verlage, Webportale u. Ä. weitergegeben und auf jede im Urheberrechtsgesetz vorgesehene Art verwertet werden dürfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass jede Verwendung der Fotos mit „© Jörg Bauer" direkt beim Bild oder zumindest eindeutig zuordenbar bezeichnet wird.

ZUSATZ: EINWILLIGUNG ABGEBILDETER PERSONEN (MODEL-RELEASE)

Werden im Rahmen des Auftrags Personen fotografisch oder filmisch festgehalten, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass von allen abgebildeten Personen eine wirksame Einwilligung zur Aufnahme und zur vereinbarten Verwendung der Bilder vorliegt (Einwilligung nach § 78 UrhG bzw. datenschutzrechtliche Einwilligung gem. Art. 6 DSGVO).

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die von abgebildeten Personen wegen fehlender oder unwirksamer Einwilligung geltend gemacht werden.

Sofern der Auftragnehmer selbst die Einholung der Einwilligungen (z. B. mittels Model-Release-Formular) übernimmt, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

ZUSATZ: TERMINABSAGE UND AUSFALLSHONORAR (FOTO-/VIDEOSHOOTINGS)

Vereinbarte Termine für Shootings, Drehtage oder Vor-Ort-Termine sind verbindlich. Bei Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, folgende Ausfallshonorare bezogen auf das vereinbarte Honorar für den betroffenen Termin:

  • Absage bis 7 Tage vor dem Termin: 25 %
  • Absage 3 bis 6 Tage vor dem Termin: 50 %
  • Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 %


Bei witterungsbedingter Verschiebung von Außenaufnahmen sowie bei kurzfristiger Verschiebung im gegenseitigen Einvernehmen entfällt das Ausfallshonorar.

ZUSATZ: WEBDESIGN- UND WORDPRESS-PROJEKTE
  1. Zugangsdaten und Quellcode: Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den laufenden Betrieb der Website erforderlichen Zugangsdaten (Hosting, Domain, CMS-Backend). Individuell für den Auftraggeber programmierter Quellcode geht mit vollständiger Bezahlung in das Nutzungsrecht des Auftraggebers über; Rechte an eingesetzten Drittkomponenten (Themes, Plugins, Frameworks, Bibliotheken) richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller und werden nicht durch diesen Vertrag übertragen.
  2. Drittsoftware und Plugins: Für Funktionalität, Sicherheit und Update-Verhalten von eingesetzter Drittsoftware (z. B. WordPress-Plugins, Page-Builder wie Elementor, Buchungssysteme wie Lodgify) übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr, soweit Fehler oder Änderungen auf Seiten des jeweiligen Drittanbieters liegen und vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind.
  3. Wartung und Updates: Sofern keine gesonderte Wartungsvereinbarung getroffen wurde, umfasst der Auftrag keine laufende Wartung, keine Update-Pflege von CMS, Themes oder Plugins nach Projektabschluss und keine Überwachung der Website-Verfügbarkeit. Entsprechende Leistungen können gesondert beauftragt werden.
  4. Datensicherung: Der Auftraggeber ist ab Übergabe der Website für die regelmäßige Sicherung (Backup) der Website-Daten selbst verantwortlich, sofern keine gesonderte Backup-Vereinbarung besteht.
  5. Hosting: Erfolgt das Hosting nicht über den Auftragnehmer selbst, sondern über einen vom Auftraggeber gewählten oder beauftragten Anbieter, haftet der Auftragnehmer nicht für Verfügbarkeit, Ausfälle oder Datenverlust auf Seiten dieses Hosting-Anbieters.


ZUSATZ: MITWIRKUNGSPFLICHT

Um Projekte zielführend abschließen zu können, ist es oft erforderlich, Informationen vom Auftraggeber zu erhalten. Diese Informationen können telefonisch als auch schriftlich eingefordert werden.

Bei Nichterhalt der gewünschten Informationen nach mehrmaliger Aufforderung ist es dem Auftragnehmer gestattet, die volle Rechnungssumme inklusive aller zusätzlicher Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Sollte der Auftraggeber die gewünschten Informationen zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen, obliegt es dem Auftragnehmer, die neue Zeit/Leistung in Rechnung zu stellen.

ZUSATZ: BELEHRUNG ÜBER DAS WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
WIDERRUFSBELEHRUNG

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum
———————————— (*) Unzutreffendes streichen.

AUSSCHLUSS BZW. VORZEITIGES ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen – zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; – zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde; – zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat; – zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen – zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; – zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; – zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

RÜCKSENDUNGEN

Die in diesem Abschnitt „Rücksendungen" genannten Modalitäten sind nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts gem. dem Abschnitt „Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher".

Kunden werden vor Rücksendung gebeten, die Rücksendung beim Verkäufer zu melden [Ergänzen: Telefonnummer und/oder E-Mailadresse und/oder Kontaktseite], um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen sie dem Verkäufer eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.
Kunden werden gebeten, die Ware als frankiertes Paket an den Verkäufer zurückzusenden und den Einlieferbeleg aufzubewahren. Der Verkäufer erstattet den Kunden auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht vom Käufer selbst zu tragen sind.

Kunden werden gebeten, Beschädigungen oder Verunreinigungen der Ware zu vermeiden. Die Ware sollte nach Möglichkeit in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör an den Verkäufer zurückgesendet werden. Ist die Originalverpackung nicht mehr im Besitz des Käufers, sollte eine andere geeignete Verpackung verwendet werden, um für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden zu sorgen und etwaige Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.

DOMAINÜBERTRAGUNG UND PROVIDERWECHSEL

Der Kunde ist berechtigt, die von ihm registrierte Domain jederzeit zu einem anderen Provider zu übertragen (Providerwechsel).
Für die Bearbeitung eines Providerwechsels (Domaintransfer) ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu verrechnen.

Der Anbieter verpflichtet sich, die für den Domaintransfer erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Freigabe der Domain bzw. Bereitstellung von Auth-Codes) ohne unnötige Verzögerung durchzuführen.

Eine gesonderte Gebühr für die bloße Freigabe der Domain (ohne zusätzlichen Aufwand) wird nicht verrechnet.
Bereits bezahlte Entgelte für Domainregistrierungen werden im Falle eines Providerwechsels nicht rückerstattet, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

© Jörg Bauer - Stand Juli 2026

©2026 Jörg Bauer

ALLE RECHTE VORBEHALTEN
IMPRESSUM / DATENSCHUTZ /
AGBs

© 2023 JÖRG BAUER
ALLE RECHTE VORBEHALTEN
IMPRESSUM / DATENSCHUTZ